Recht so
In seiner Gaststätte würde wohl von jeher nicht gerade wenig getrunken, räumte der Inhaber des Löbauer "U-Boot" Dieter K. ein, und da gab es eben auch von Zeit zu Zeit einige Rangeleien. Das war offensichtlich auch dem Löbauer Amtsgericht nicht unbekannt. Allerdings traf das auch auf den Angeklagten zu. Übrigens kannte der Wirt den Vorfall, der nun Gegenstand der Hauptverhandlung gegen den 28jährigen Maik S. war, selbst nur vom Hörensagen, da er dieser Zeit für ein Jahr in der Ukraine weilte.
Doch nun zum tatsächlichen Geschehen.
Auch an jenem 14. November 2009 muss der Alkohol im "U-Boot" in reichlichem Maße geflossen sein. Leider hatte das eben auch zur Folge, dass sich fast alle der an der handgreiflichen Auseinandersetzung gegen 1:20 Uhr Beteiligten nur noch recht vage oder gar nicht mehr daran erinnern können oder wollen, was in jener Nacht tatsächlich geschah. Fakt ist allerdings, dass der junge Görlitzer mit einem unter der Jacke mitgeführten Baseballschläger um sich schlug und, nachdem ihm dieser abgenommen wurde, ein Stuhlbein abbrach um seine Attacken fortzusetzen.
"Wer nicht hören will, muss fühlen", heißt es im Volksmund. Und so erging es nun auch dem 18jährigen Daniel S., der gemeinsam mit der gleichaltrigen Lydia H. und dem 23jährigen Kay M. wegen Diebstahls vorm Jugendrichter des Löbauer Amtsgerichts stand.
Am 15. August vergangenen Jahres sollen alle drei aus dem Gemeinschaftsraum eines Löbauer Wohnhauses das Fahrrad des Geschädigten D. gestohlen habe. Sie bestätigten zu Beginn der Hauptverhandlung übereinstimmend, an diesem Tage den D. ausgesucht zu haben. Angeblich wollten sie ihn dazu bewegen, seine Schulden an Daniel S. zurückzuzahlen. Das forderten sie lautstark vor dem Haus, verbunden mit der Drohung, sonst das Fahrrad zu klauen. Allerdings wurden sie von der Mutter der Freundin davon gejagt.
Als ein ehr "kleines Licht" in der Oberlausitzer Drogenszene entpuppte sich die 20jährige Julia B., als sie sich vor dem Jugendrichter am Amtsgericht Löbau zu verantworten hatte. Zum einen wurde ihr zur Last gelegt, sie habe im November 2009 einen Schlagring in ihrer Löbauer Wohnung aufbewahrt und damit gegen das Waffengesetz verstoßen, und zum anderen fand man einen Monat später genau dort auch vier Gramm Marihuana.
Den Schlagring habe irgendwer mal mitgebracht, sie habe ihn aber nie als Waffe benutzt, versicherte die junge Frau. Das Rauschgift habe ihrem Freund gehört.
Dazu muss man wissen, dass dieser sowohl der Staatsanwaltschaft als auch dem Jugendrichter Dr. Holger Maaß aus vorherigen Verhandlungen mit einschlägigen Delikten bereits bekannt war.
"Dem Amte wohlbekannt", konnte nicht nur der Dorfrichter Adam aus Kleists "Der zerbrochene Krug" verkünden, sondern das hätte auch Dr. Holger Maaß feststellen können, als er kürzlich den Vorsitz bei der Hauptverhandlung gegen den Löbauer Thomas W. führte.
Der 53jährige Angeklagte ist eher eine tragische Figur als ein bösartiger Straftäter. Trotzdem gilt natürlich auch für solche doch etwas gescheiterte Existenzen das Gesetz.
Der aufgrund seines langwierigen und schweren Alkoholmissbrauchs geistig zumindest angeknackste W. hatte am 2. August vergangenen Jahres um die Mittagsstunde in der Rossmann-Filiale am Löbauer Promenadenring eine kleine Flasche Sekt im Werte von 1,49 Euro gestohlen. Wie es dazu kam, erklärte der Ladendetektiv.