Recht so
Wem wäre es wohl nicht unangenehm, wenn er sein Haus betreten will oder in dessen Nähe umher geht und ständig die Digitalkamera seines Mitbewohners auf sich gerichtet sieht? Irgendwann ist dann sicher einmal auch für das „geduldigste Schaf“ die Schmerzgrenze erreicht.
So stellte der sich derart verfolgt oder ausgespäht Fühlende schließlich bereits 2011 mehrfach Strafanzeige gegen den vermeintlich unermüdlichen hauseigenen Paparazzi Klaus K. Diese wurden aber nicht zur Hauptverhandlung zugelassen, bis schließlich im Sommer vergangenen Jahres eine einstweilige Verfügung gegen den Angeklagten erging, die allerdings nur noch bis Ende Januar gültig ist. Nun hoffte man am hiesigen Amtsgericht, diesen Konflikt wohl endlich vom Tisch zu bekommen. Wie sich zeigte, wurde das nicht ganz von Erfolg gekrönt. Doch zuerst noch einmal zum Sachverhalt.
So etwas war Herrn N. aus Löbau während seiner langjährigen Praxis am Steuer eines Pkw noch nicht passiert. Am 11. Mai diesen Jahres, gegen 16 Uhr, befuhr er die untergeordnete Äußere Zittauer Straße seiner Heimatstadt. An der Kreuzung mit der S 115 – Teichpromenade/Straße der Jugend – hielt er an, um eventuellen Benutzern dieser Hauptstraße die Vorfahrt zu gewähren. Daraus habe sich eine nahezu Krimireife Verfolgungsjagd entwickelt, erklärte er bei der kürzlichen Hauptverhandlung am Löbauer Amtsgericht.
Wie jeder normale, verantwortungsbewusste Kraftfahrer habe er angehalten, um sich von der Verkehrssituation auf der S 115 zu überzeugen, um dann nach links auf die Teichpromenade einzubiegen, sagte er aus. Da bemerkte er einen heftigen Stoß, etwa so, als wenn jemand mit der Faust auf den Kofferraum schlägt. Dann fuhr ein Seat rechts an ihm vorbei.
Einen etwas unsicheren Eindruck machte der 54jährige Löbauer Hans-Dieter H. a1s er sich kürzlich wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr vor dem hiesigen Amtsgericht verantworten musste. Er war am 17.Juli diesen Jahres, gegen 18:15 Uhr, an der Laubaer Straße von der Polizei aufgegriffen und kontrolliert worden, da er mit seinem Fahrrad den Beamten sehr unsicher erschien. Die daraufhin erfolgte Kontrolle des Alkoholspiegels ergab einen Mittelwert von 2,32 Promille.
Er sei ja aber immer nur auf dem Radweg gefahren, versicherte der Angeklagte. Aber dieser war seiner Meinung nach so schlecht, dass er teilweise absteigen und laufen musste. Sein Ziel war die Gartenanlage „Morgenrot“, die er allerdings durch das Eingreifen der Polizei nicht erreichte.
Es war an einem ganz normaler Novemberabend im vergangenen Jahr. Die 28jährige Obercunnersdorferin Ines S. war gegen 21:45 Uhr mit ihrem Pkw aus Dürrhennersdorf kommend auf dem Heimweg. Nur einen Moment war sie unaufmerksam und beachtete das Stoppschild an der Kreuzung zur S 148 nicht, da war es auch schon zu spät. Es kam zum Crash mit einem weiteren Pkw, dessen Fahrerin in Richtung Kottmarsdorf unterwegs war.
„Alles ging sehr schnell“, erklärte die Geschädigte R. bei der kürzlichen Hauptverhandlung am Amtsgericht Löbau. „Ich sah die Scheinwerfer von rechts, doch bevor ich reagieren konnte, knallte es auch schon.“