Recht so
Natürlich wird heute niemand mehr einem Delinquenten, der einen falschen Eid geschworen hat, die Schwurfinger abhacken, wie es im günstigsten Fall im Mittelalter üblich war.
Trotz allem ist die „vorsätzliche falsche Versicherung an Eides Statt", wie es im heutigen Amtsdeutsch heißt, noch immer ein schwerwiegendes Delikt. Genau dieser Straftat hatte sich der 49jährige Versicherungsvertreter Bernd A. aus Ebersbach schuldig gemacht.
Begonnen hatte alles mit einem Zechgelage in der Nacht zum 8. August vergangenen Jahres. Gegen 2 Uhr morgens weilte der mittlerweile rechtskräftig verurteilte Frank H. mit seinem bis dahin „besten Kumpel“ Matthias H. im Löbauer „Long Night Pup“, als es zum Streit kam. Letzterer verließ daraufhin das Lokal, was aber Frank H. Aufgrund des reichlich genossenen Alkohols nicht bemerkte, sondern auf Rache sinnend einem völlig ahnungslosen Besucher von hinten eine Zwei-Liter-Bierflasche über den Kopf schlug und diesen schwer verletzte.
Nun war die Rollenverteilung umgekehrt. Der mit heiler Haut davon gekommene Matthias H. war vor dem Amtsgericht Löbau angeklagt, in jener Nacht in die Wohnung seines Ex-Kumpels im Ortsteil Oppeln eingebrochen zu sein und dort mehrere Sachen entwendet zu haben. Dieser hatte nämlich inzwischen Anzeige erstattet.
Wegen gefährlicher Körperverletzung hatten sich der 23jährige Pierre N. und der 17jährige Benjamin R. vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Löbau zu verantworten. Die beiden, zur Tatzeit noch in Löbau wohnenden jungen Männer sollen am 9. März 2009, gegen 15 Uhr, am Löbauer Busbahnhof dem pakistanischen Staatsangehörigen R. zuerst eine Flasche Wodka und danach seinen Rucksack entwendet haben.
Später kam es zu Handgreiflichkeiten, da der Geschädigte angeblich die damals minderjährige Zeugin Nancy P. „unsittlich betatscht“ hatte. An den genauen Hergang konnte sich die junge Dame nun allerdings gar nicht mehr erinnern. Sie bestätigte aber die Aussage von Pierre N., dass man die Flasche Wodka im Einvernehmen gemeinsam ausgetrunken habe.
Der Alkohol muss wieder einmal Auslöser jener Geschichte gewesen sein, wegen der sich der 39jährige Löbauer Steffen M. kürzlich vor dem hiesigen Amtsgericht verantworten musste. Vorsätzliche Körperverletzung legte ihm dieses zur Last. Aus der Anklageschrift und den Zeugenaussagen der Geschädigten, seiner leiblichen Tante, Frau S., ergab sich in etwa folgender Tatbestand:
Am 21. Januar diesen Jahres hatte der Angeklagte zu mitternächtlicher Stunde heftigen Streit mit seiner Lebensgefährtin Ramona F. Vorausgegangen war dem wohl ziemlicher Alkoholgenuss von beiden Seiten im Verlaufe des vorangegangenen Nachmittags. Während der Auseinandersetzung schnappte sich die 35jährige das gemeinsame Kleinkind, eilte die Treppe hinunter, um die im Erdgeschoss wohnende Großmutter des Angeklagten um Hilfe zu bitten.